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Änderungen Preisangabenverordnung (PAngV) zum 28.05.22:

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Grundpreisangabe:

Achten Sie darauf bei Produkten die nach Gewicht oder Volumen angeboten oder beworben werden die Bezugsgröße für 1Kg bzw. 1L anzugeben.


Angebotspreise:

Zwei Möglichkeiten:

  1. Sie beziehen sich mit Ihrem Angebotspreis auf den UVP des Herstellers -> keine neuen Pflichten
  2. Sie beziehen sich bei Ihrem Angebotspreis auf einen eigenen Preis -> der Anknüpfungspunkt des Rabattes muss ab dem 28.05.22 zwingend der günstigste Preis der letzten 30 Tage sein. Sie haben hier eine Dokumentationspflicht für die Preise der letzten 30 Tage. Dies geht am besten über Ihr WWS.

Anbei ein hilfreicher Link:

https://www.it-recht-kanzlei.de/pflichten-preisermaessigungen-11-pangv-uvp-hersteller.html

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